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34. Ordentliche Landesdelegiertenkonferenz der VVN-BdA Baden-Württemberg
in Karlsruhe

Grußwort von Arno Neuber, Sprecher der DKP Baden-Württemberg

Liebe Kameradinnen und Kameraden, liebe Freunde und Genossen!

Ich freue mich, dass ich an Eurer Konferenz teilnehmen kann und möchte Euch die Grüße der DKP Baden-Württemberg überbringen.

Ihr seid hier in meiner Heimatstadt Karlsruhe zu Gast. Karlsruhe lässt sich gerne als die Residenz des Rechts titulieren. Ich will deshalb auf zwei Vorgänge aus dieser Stadt hinweisen, die viel zu wenig Öffentlichkeit erfahren haben, die aber mit Sicherheit - neben dem NPD-Verbotsverfahren - in die deutsche Rechtsgeschichte eingehen werden.

Im November, kurz nachdem der Bundestag der Regierung einen Blankoscheck für den Einsatz der Bundeswehr im sog. "Antiterror-Krieg" erteilt hat - und zwar für 12 Monate im Voraus, für ein diffuses Einsatzgebiet und nach Erpressung der Abgeordneten mittels Vertrauensfrage - im November also, hatte das Bundesverfassungsgericht über eine Klage der PDS zu entscheiden.

Es ging darum, dass Kanzler Schröder und Außenminister Fischer beim NATO-Gipfel im Frühjahr 1999 - während des NATO-Angriffskrieges gegen Jugoslawien - ein neues strategisches Konzept der NATO abgezeichnet hatten, ohne Zustimmung des Parlamentes. Dieses Konzept stellt den NATO-Vertrag auf den Kopf. Nicht mehr um Verteidigung des Bündnisgebietes soll es gehen, sondern um die "Verteidigung" von gemeinsamen, weltweiten strategischen und okönomischen Interessen. Notfalls durch einen Angriffskrieg, wie im Falle Jugoslawien. Über dieses Konzept, über diese Veränderung des NATO-Auftrages hätte nur der Bundestag entscheiden können, der ja auch seinerzeit den NATO-Vertrag gebilligt hatte, nicht aber die Herren Schröder und Fischer im Alleingang.

Die Karlsruher Richter hatten nun zwei Möglichkeiten. Entweder dem Kläger Recht geben und die Unterschrift unter die neue NATO-Strategie für ungültig erklären oder darlegen, die NATO wäre auch in der Vergangenheit in Wirklichkeit kein Verteidigungsbündnis gewesen.

Sie fanden eine dritte Möglicheit. Das neue NATO-Konzept sei das alte, lautete ihr Spruch. Es handele sich nur um eine "Konkretisierung", um eine "Vertragsfortentwicklung". Also: Angriff ist eine Konkretisierung der Verteidigung. Interventionismus ist eine Fortschreibung von Abschreckung, Krieg nichts anderes als Friedenswahrung.

Was hat die roten Robenträger zu solch unglaublicher Gehirnakrobatik gebracht?

Die Karlsruher Richter wollten nach eigenem Bekunden "die Handlungsfähigkeit der Regierung" sicherstellen. Und der Kanzler nannte das Urteil denn auch brav "hilfreich".

Hilfreich für eine Politik, die inzwischen den Grundkonsens dieser Republik nach Faschismus und Weltkrieg vom Tisch gefegt hat. Hilfreich für eine Politik, die die Bundeswehr weltweit als Mittel der Interessensicherung einsetzt und dabei keine Tabus mehr kennt, wie der Schröder-Vorschlag belegt, deutsche Soldaten in den Nahen Osten zu schicken. Hilfreich für den deutschen Militarismus, der mit Hilfe einer rosa-olivgrünen Bundesregierung ein wichtiges Etappenziel erreicht hat: "Die Enttabuisierung des Militärischen", wie Schröder das nennt, ist weitgehend gelungen. In einer zweiten Etappe wird es jetzt darum gehen, den Abstand zu der militärischen Führungsmacht USA zu verkürzen und eigene - deutsche oder europäische - ökonomische Stärke auch in militärische Fähigkeiten umzumünzen. Ein neues Wettrüsten, diesesmal sozusagen "unter Freunden" ist bereits im Gange, das Drängeln nach deutschen Fronteinsätzen ist beängstigend.

Ein zweiter bemerkenswerter Vorgang aus Karlsruhe:

Am 8. März dieses Jahres spitzt der Redakteur der Badischen Neuesten Nachrichten, der einzigen Zeitung am Ort, die Ohren. Soeben hat der Präsident des Bundesgerichtshofes (BGH) vor geladenem Publikum im Festsaal des Ettlinger Schlosses Sensationelles von sich gegeben. "Für dieses Urteil des Bundesgerichtshofs ... muss man sich schämen", erklärte Günter Hirsch.

Gemeint war der Freispruch des BGH für zwei Nazi-Juristen, die den ehemaligen Reichsgerichtsrat Hans von Dohnanyi in einem SS-Standgerichtsverfahren noch kurz vor dem 8. Mai 1945 einem Mordkommando überantworteten, weil er Kontakte zu Widerstandsorganisationen hatte.

Das Urteil des Bundesgerichtshofes aus dem Jahre 1956 hatte weitreichende Folgen. Es setzte Maßstäbe für den Umgang mit den Nazi-Schergen im Justizapparat der Bundesrepublik.

Der Bundesgerichtshof hatte im Falle Dohnanyi die Verurteilung des Standgerichtsvorsitzenden Thorbeck und des Nazi-Anklägers Huppenkothen wegen Beihilfe zum Mord aufgehoben und das SS-Gericht als ordnungsgemäß und sein Todesurteil als rechtmäßig anerkannt. "Nach den damals geltenden und in ihrer rechtlichen Wirksamkeit an sich nicht bestreitbaren Gesetzen" urteilten die Karlsruher Richter, sind Widerstandskämpfer eben Landes- und Hochverräter, die zum Tode zu verurteilen waren.

"Kein einziger Richter und kein Staatsanwalt", so notiert der Redakteur der Badischen Neusten Nachrichten, "ist in der Bundesrepublik wegen der tausendfachen Justizverbrechen im Dritten Reich verurteilt worden."
"Dieses Versagen der Nachkriegsjustiz wird immer ein dunkles Kapitel in der deutschen Justizgeschichte bleiben."

Der Redakteur ist erschüttert. Er schreibt weiter:
"Noch nie hat ein führender deutscher Jurist oder Politiker vor einem erlauchten Publikum derart deutliche Worte über das Versagen des höchsten deutschen Strafgerichts bei der Aufarbeitung der NS-Justiz gefunden." (BNN vom 9.3.02)

Die Betroffenheit des Redakteurs war echt. Allerdings weniger über die erstaunlichen Kontinuitäten in diesem Land, die aus Nazirichtern über Nacht zum Beispiel Richter des Bundesgerichtshofes machten - als vielmehr darüber, dass ein BGH-Präsident sich öffentlich von schreiendem Unrecht absetzt. Vergessen hat der Redakteur zu erwähnen, dass die öffentliche Rede dennoch praktisch folgenlos bleiben wird - die Täter sind längst nicht mehr zu belangen. Aber wir müssen das Wissen um die willfährigen Helfer der Nazis, um die Rolle der deutschen Justiz bewahren und weitertragen. Es wird vor mancher Illusion beim "Gang nach Karlsruhe" bewahren.

Liebe Freunde, liebe Kameraden!

Dass aus Karlsruhe auch viel Erfreuliches zu berichten ist, dass die Residenz des Rechts in den letzten Jahren nicht die Residenz der braunen Rattenfänger wurde - dafür haben junge und alte Antifaschisten gemeinsam in den letzten Jahren in vielen großen und kleinen Aktionen immer wieder gesorgt. Die VVN-Bund der Antifaschisten war dabei ein nie erlahmender Motor, Ideengeber und eine Kraft, die unterschiedliche Standpunkte für gemeinsame Ziele zusammengeführt hat. Darauf könnt ihr stolz sein. So wird eure Organisation auch in Zukunft unentbehrlich sein.

Ich wünsche eurer Konferenz einen erfolgreichen Verlauf und euch Kraft, Mut und Optimismus im Kampf gegen Faschismus und Krieg, für eine Welt des Friedens und der Solidarität.

 

27.4.2002
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