34. Ordentliche Landesdelegiertenkonferenz der VVN-BdA Baden-Württemberg
in Karlsruhe
Grußwort von Arno Neuber, Sprecher der DKP
Baden-Württemberg
Liebe Kameradinnen und Kameraden, liebe Freunde und Genossen!
Ich freue mich, dass ich an Eurer Konferenz teilnehmen kann und möchte
Euch die Grüße der DKP Baden-Württemberg überbringen.
Ihr seid hier in meiner Heimatstadt Karlsruhe zu Gast. Karlsruhe lässt
sich gerne als die Residenz des Rechts titulieren. Ich will deshalb auf zwei
Vorgänge aus dieser Stadt hinweisen, die viel zu wenig Öffentlichkeit
erfahren haben, die aber mit Sicherheit - neben dem NPD-Verbotsverfahren - in
die deutsche Rechtsgeschichte eingehen werden.
Im November, kurz nachdem der Bundestag der Regierung einen Blankoscheck
für den Einsatz der Bundeswehr im sog. "Antiterror-Krieg"
erteilt hat - und zwar für 12 Monate im Voraus, für ein diffuses
Einsatzgebiet und nach Erpressung der Abgeordneten mittels Vertrauensfrage - im
November also, hatte das Bundesverfassungsgericht über eine Klage der PDS
zu entscheiden.
Es ging darum, dass Kanzler Schröder und Außenminister Fischer beim
NATO-Gipfel im Frühjahr 1999 - während des NATO-Angriffskrieges gegen
Jugoslawien - ein neues strategisches Konzept der NATO abgezeichnet hatten,
ohne Zustimmung des Parlamentes. Dieses Konzept stellt den NATO-Vertrag auf den
Kopf. Nicht mehr um Verteidigung des Bündnisgebietes soll es gehen,
sondern um die "Verteidigung" von gemeinsamen, weltweiten
strategischen und okönomischen Interessen. Notfalls durch einen
Angriffskrieg, wie im Falle Jugoslawien. Über dieses Konzept, über
diese Veränderung des NATO-Auftrages hätte nur der Bundestag
entscheiden können, der ja auch seinerzeit den NATO-Vertrag gebilligt
hatte, nicht aber die Herren Schröder und Fischer im Alleingang.
Die Karlsruher Richter hatten nun zwei Möglichkeiten. Entweder dem
Kläger Recht geben und die Unterschrift unter die neue NATO-Strategie
für ungültig erklären oder darlegen, die NATO wäre auch in
der Vergangenheit in Wirklichkeit kein Verteidigungsbündnis gewesen.
Sie fanden eine dritte Möglicheit. Das neue NATO-Konzept sei das alte,
lautete ihr Spruch. Es handele sich nur um eine "Konkretisierung", um
eine "Vertragsfortentwicklung". Also: Angriff ist eine
Konkretisierung der Verteidigung. Interventionismus ist eine Fortschreibung von
Abschreckung, Krieg nichts anderes als Friedenswahrung.
Was hat die roten Robenträger zu solch unglaublicher Gehirnakrobatik
gebracht?
Die Karlsruher Richter wollten nach eigenem Bekunden "die
Handlungsfähigkeit der Regierung" sicherstellen. Und der Kanzler
nannte das Urteil denn auch brav "hilfreich".
Hilfreich für eine Politik, die inzwischen den Grundkonsens dieser
Republik nach Faschismus und Weltkrieg vom Tisch gefegt hat. Hilfreich für
eine Politik, die die Bundeswehr weltweit als Mittel der Interessensicherung
einsetzt und dabei keine Tabus mehr kennt, wie der Schröder-Vorschlag
belegt, deutsche Soldaten in den Nahen Osten zu schicken. Hilfreich für
den deutschen Militarismus, der mit Hilfe einer rosa-olivgrünen
Bundesregierung ein wichtiges Etappenziel erreicht hat: "Die
Enttabuisierung des Militärischen", wie Schröder das nennt, ist
weitgehend gelungen. In einer zweiten Etappe wird es jetzt darum gehen, den
Abstand zu der militärischen Führungsmacht USA zu verkürzen und
eigene - deutsche oder europäische - ökonomische Stärke auch in
militärische Fähigkeiten umzumünzen. Ein neues Wettrüsten,
diesesmal sozusagen "unter Freunden" ist bereits im Gange, das
Drängeln nach deutschen Fronteinsätzen ist beängstigend.
Ein zweiter bemerkenswerter Vorgang aus Karlsruhe:
Am 8. März dieses Jahres spitzt der Redakteur der Badischen Neuesten
Nachrichten, der einzigen Zeitung am Ort, die Ohren. Soeben hat der
Präsident des Bundesgerichtshofes (BGH) vor geladenem Publikum im Festsaal
des Ettlinger Schlosses Sensationelles von sich gegeben. "Für dieses
Urteil des Bundesgerichtshofs ... muss man sich schämen",
erklärte Günter Hirsch.
Gemeint war der Freispruch des BGH für zwei Nazi-Juristen, die den
ehemaligen Reichsgerichtsrat Hans von Dohnanyi in einem
SS-Standgerichtsverfahren noch kurz vor dem 8. Mai 1945 einem Mordkommando
überantworteten, weil er Kontakte zu Widerstandsorganisationen hatte.
Das Urteil des Bundesgerichtshofes aus dem Jahre 1956 hatte weitreichende
Folgen. Es setzte Maßstäbe für den Umgang mit den Nazi-Schergen
im Justizapparat der Bundesrepublik.
Der Bundesgerichtshof hatte im Falle Dohnanyi die Verurteilung des
Standgerichtsvorsitzenden Thorbeck und des Nazi-Anklägers Huppenkothen
wegen Beihilfe zum Mord aufgehoben und das SS-Gericht als
ordnungsgemäß und sein Todesurteil als rechtmäßig
anerkannt. "Nach den damals geltenden und in ihrer rechtlichen Wirksamkeit
an sich nicht bestreitbaren Gesetzen" urteilten die Karlsruher Richter,
sind Widerstandskämpfer eben Landes- und Hochverräter, die zum Tode
zu verurteilen waren.
"Kein einziger Richter und kein Staatsanwalt", so notiert der
Redakteur der Badischen Neusten Nachrichten, "ist in der Bundesrepublik
wegen der tausendfachen Justizverbrechen im Dritten Reich verurteilt
worden."
"Dieses Versagen der Nachkriegsjustiz wird immer ein dunkles
Kapitel in der deutschen Justizgeschichte bleiben."
Der Redakteur ist erschüttert. Er schreibt weiter:
"Noch nie hat ein führender deutscher Jurist oder Politiker vor einem
erlauchten Publikum derart deutliche Worte über das Versagen des
höchsten deutschen Strafgerichts bei der Aufarbeitung der NS-Justiz
gefunden." (BNN vom 9.3.02)
Die Betroffenheit des Redakteurs war echt. Allerdings weniger über die
erstaunlichen Kontinuitäten in diesem Land, die aus Nazirichtern über
Nacht zum Beispiel Richter des Bundesgerichtshofes machten - als vielmehr
darüber, dass ein BGH-Präsident sich öffentlich von schreiendem
Unrecht absetzt. Vergessen hat der Redakteur zu erwähnen, dass die
öffentliche Rede dennoch praktisch folgenlos bleiben wird - die Täter
sind längst nicht mehr zu belangen. Aber wir müssen das Wissen um die
willfährigen Helfer der Nazis, um die Rolle der deutschen Justiz bewahren
und weitertragen. Es wird vor mancher Illusion beim "Gang nach
Karlsruhe" bewahren.
Liebe Freunde, liebe Kameraden!
Dass aus Karlsruhe auch viel Erfreuliches zu berichten ist, dass die Residenz
des Rechts in den letzten Jahren nicht die Residenz der braunen
Rattenfänger wurde - dafür haben junge und alte Antifaschisten
gemeinsam in den letzten Jahren in vielen großen und kleinen Aktionen
immer wieder gesorgt. Die VVN-Bund der Antifaschisten war dabei ein nie
erlahmender Motor, Ideengeber und eine Kraft, die unterschiedliche Standpunkte
für gemeinsame Ziele zusammengeführt hat. Darauf könnt ihr stolz
sein. So wird eure Organisation auch in Zukunft unentbehrlich sein.
Ich wünsche eurer Konferenz einen erfolgreichen Verlauf und euch Kraft,
Mut und Optimismus im Kampf gegen Faschismus und Krieg, für eine Welt des
Friedens und der Solidarität.
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