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1956 - 2006: 50 Jahre KPD-Verbot

Wenn der Staat rot sieht

Kommunistenverfolgung, Militarisierung, Demokratieabbau

Weiße Flecken in der Geschichtsschreibung der Bundesrepublik

Veranstaltung der DKP Karlsruhe



Dienstag, 28. November 2006
1930 Uhr

im Großen Saal des DGB-Hauses
Ettlinger Str. 3 a, Karlsruhe

Referent: Gerd Deumlich,
Redakteur der Zeitschrift "Marxistische Blätter"

Die Jahre von 1945 bis 1956 gehören zu den weißen Flecken in vielen deutschen Geschichtsbüchern und in den Medien. Obwohl führende Politiker der Bundestagsparteien öffentlich schworen, nie wieder eine Waffe in die Hand zu nehmen, wurde schon bald nach der totalen Niederlage der Wehrmacht und des faschistischen deutschen Staates die Remilitarisierung Westdeutschlands betrieben.

Spätestens seit 1947 tagten die Zirkel aus Nazi-Generälen und westdeutschen Politikern, um die Wiederbewaffnung vorzubereiten - unter wohlwollender Duldung der US-amerikanischen und britischen Besatzungsmacht.

Im Dezember 1948 beauftragte Bundeskanzler Adenauer den Wehrmachtsgeneral Hans Speidel , eine geheime Studie über einen deutschen Beitrag zu einer europäischen Armee zu verfassen. Im November 1949 erhielt der Kanzler den sogenannten Manteuffel-Plan, in dem der General der Wehrmacht die Aufstellung einer 600.000 Mann starken Stoßarmee für den Kampf gegen die Sowjetunion vorschlug.

Im ersten internationalen Abkommen der Bundesrepublik Deutschland, am 22.11.49 auf dem Petersberg von Adenauer unterzeichnet, erklärte die Bundesregierung noch "ihre feste Entschlossenheit, die Entmilitarisierung des Bundesgebietes aufrechtzuerhalten und mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln die Neubildung irgendwelcher Streitkräfte zu verhindern."

Gleichzeitig schlug Adenauer in einem Interview mit der US-Zeitung "The Cleveland Plain Dealer" (3.12.49), das mit der US-Regierung abgestimmt war, "die Schaffung einer europäischen Armee, der auch deutsche Soldaten angehören sollten", vor.

Als die Bundestagsfraktion der KPD in der Parlamentssitzung vom 9. Dezember 1949 Aufklärung verlangt und fünf konkrete Fragen an den Bundeskanzler stellt, antwortet der mit fünf Lügen.

Aggression nach außen und Unterdrückung im Inneren gehören zusammen - das zeigt auch die frühe Geschichte der Bundesrepublik. Während die Militarisierung des Landes forciert wird, geht der Staat immer härter gegen diejenigen vor, die sich diesem Kurs wiedersetzen.

Am 23. November 1951 stellt die Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht den Antrag auf Verbot der KPD. In der schriftlichen Antragsbegründung heißt es u.a.: "Diese Partei verdächtigt die Bundesregierung seit Jahren der Remilitarisierung."

Bereits im Jahr zuvor waren alle kommunistischen Zeitungen für mehrere Monate verboten worden. Der sog. Adenauer-Erlass war ein Vorläufer der Berufsverbote und untersagte Beamten die Mitgliedschaft in der KPD, der VVN oder dem Komitee der Kämpfer für den Frieden.

Am 9. und 11. Juli 1951 verabschiedete der Bundestag mit dem Ersten Strafrechtsänderungsgesetz, auch Blitzgesetz genannt, ein neues politisches Strafrecht, das an unselige Nazitraditionen anknüpfte und als Knüppel zur Verfolgung von Kommunisten, Antifaschisten und Kriegsgegnern diente. Anfang der 50er Jahre ist in der Bundesrepublik das Eintreten für die deutsche Wiedervereinigung, Aktionen wie die Volksbefragung gegen die Remilitarisierung oder schlicht das Tragen einer roten Nelke verboten.

Am 17. August 1956 wird die KPD verboten. Im November 1955 waren die ersten Soldaten der neuen westdeutschen Armee in die Kasernen eingerückt. In der Folgezeit werden jährlich bis zu 14.000 Verfahren gegen vorgebliche Unterstützer der KPD eingeleitet, bis zu 500 Personen jährlich verurteilt.

19.11.2006
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