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1956 - 2006: 50 Jahre KPD-Verbot
Wenn der Staat rot sieht
Kommunistenverfolgung, Militarisierung, Demokratieabbau
Weiße Flecken in der Geschichtsschreibung der Bundesrepublik
Veranstaltung der DKP Karlsruhe
Dienstag, 28. November 2006 1930 Uhr
im Großen Saal des DGB-Hauses
Ettlinger Str. 3 a, Karlsruhe
Referent: Gerd Deumlich,
Redakteur der Zeitschrift "Marxistische Blätter"
Die Jahre von 1945 bis 1956 gehören zu den weißen Flecken in
vielen deutschen Geschichtsbüchern und in den Medien. Obwohl führende
Politiker der Bundestagsparteien öffentlich schworen, nie wieder eine
Waffe in die Hand zu nehmen, wurde schon bald nach der totalen Niederlage der
Wehrmacht und des faschistischen deutschen Staates die Remilitarisierung
Westdeutschlands betrieben.
Spätestens seit 1947 tagten die Zirkel
aus Nazi-Generälen und westdeutschen Politikern, um die Wiederbewaffnung
vorzubereiten - unter wohlwollender Duldung der US-amerikanischen und
britischen Besatzungsmacht.
Im Dezember 1948 beauftragte Bundeskanzler
Adenauer den Wehrmachtsgeneral Hans Speidel , eine geheime Studie über
einen deutschen Beitrag zu einer europäischen Armee zu verfassen. Im
November 1949 erhielt der Kanzler den sogenannten Manteuffel-Plan, in dem der
General der Wehrmacht die Aufstellung einer 600.000 Mann starken
Stoßarmee für den Kampf gegen die Sowjetunion vorschlug.
Im
ersten internationalen Abkommen der Bundesrepublik Deutschland, am 22.11.49 auf
dem Petersberg von Adenauer unterzeichnet, erklärte die Bundesregierung
noch "ihre feste Entschlossenheit, die Entmilitarisierung des
Bundesgebietes aufrechtzuerhalten und mit allen ihr zur Verfügung
stehenden Mitteln die Neubildung irgendwelcher Streitkräfte zu
verhindern."
Gleichzeitig schlug Adenauer in einem Interview mit
der US-Zeitung "The Cleveland Plain Dealer" (3.12.49), das mit der
US-Regierung abgestimmt war, "die Schaffung einer europäischen Armee,
der auch deutsche Soldaten angehören sollten", vor.
Als die
Bundestagsfraktion der KPD in der Parlamentssitzung vom 9. Dezember 1949
Aufklärung verlangt und fünf konkrete Fragen an den Bundeskanzler
stellt, antwortet der mit fünf Lügen.
Aggression nach
außen und Unterdrückung im Inneren gehören zusammen - das zeigt
auch die frühe Geschichte der Bundesrepublik. Während die
Militarisierung des Landes forciert wird, geht der Staat immer härter
gegen diejenigen vor, die sich diesem Kurs wiedersetzen.
Am 23. November
1951 stellt die Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht den Antrag auf
Verbot der KPD. In der schriftlichen Antragsbegründung heißt es
u.a.: "Diese Partei verdächtigt die Bundesregierung seit Jahren der
Remilitarisierung."
Bereits im Jahr zuvor waren alle
kommunistischen Zeitungen für mehrere Monate verboten worden. Der sog.
Adenauer-Erlass war ein Vorläufer der Berufsverbote und untersagte Beamten
die Mitgliedschaft in der KPD, der VVN oder dem Komitee der Kämpfer
für den Frieden.
Am 9. und 11. Juli 1951 verabschiedete der
Bundestag mit dem Ersten Strafrechtsänderungsgesetz, auch Blitzgesetz
genannt, ein neues politisches Strafrecht, das an unselige Nazitraditionen
anknüpfte und als Knüppel zur Verfolgung von Kommunisten,
Antifaschisten und Kriegsgegnern diente. Anfang der 50er Jahre ist in der
Bundesrepublik das Eintreten für die deutsche Wiedervereinigung, Aktionen
wie die Volksbefragung gegen die Remilitarisierung oder schlicht das Tragen
einer roten Nelke verboten.
Am 17. August 1956 wird die KPD verboten. Im
November 1955 waren die ersten Soldaten der neuen westdeutschen Armee in die
Kasernen eingerückt. In der Folgezeit werden jährlich bis zu 14.000
Verfahren gegen vorgebliche Unterstützer der KPD eingeleitet, bis zu 500
Personen jährlich verurteilt.
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