29.03.2024

dkplogo_mini

Deutsche Kommunistische Partei Karlsruhe





dkp

Antifaschismus

Aktuelles zum Prozess von Silvia Gingold gegen das Land Hessen

Darf der hessische Verfassungsschutz Silvia Gingold weiter bespitzeln? Darüber verhandelte das Verwaltungsgericht Kassel am Dienstag. Gingold hatte geklagt, um zu erreichen, dass der Geheimdienst über sie gespeicherte Daten löscht und die Überwachung einstellt. Das Urteil wird spätestens Anfang Oktober mitgeteilt werden.

In der Verhandlung bezweifelte der Richter, dass das Gericht über diese Frage entscheiden könne – schließlich sei ein guter Teil der Akten des Verfassungsschutzes über Gingold nur geschwärzt vorgelegt worden. Das allerdings hatte ein Gericht vorher in einem geheimen Zwischenverfahren („In-camera-Verfahren“) genehmigt, um die Informanten des Geheimdienstes zu schützen. Gingold will im Prozess auch erreichen, dass sie ihre Akte beim Verfassungsschutz vollständig einsehen kann. Silvia Gingold sagte, es sei empörend, dass der Verfassungsschutz seine Arbeitsweise auch vor Gericht geheim halten kann. „Ich muss davon ausgehen, dass ich in allen politischen Aktivitäten bespitzelt werden.

Es ist ungeheuerlich, dass engagierte Menschen in die extreme Ecke gerückt und kriminalisiert werden.“ Unabhängig davon, wie das Urteil ausfallen wird: „Ich habe nicht vor, mich mit all dem abzufinden“, sagt Gingold. (S. 5)

So sehen Verfassungsfeinde aus – glaubt man dem hessischen Landesamt für Verfassungsschutz. Der Geheimdienst musste vor Gericht begründen, warum er Silvia Gingold auch weiterhin bespitzeln will. Die Argumentation: Silvia Gingold und die VVN-BdA, bei der sie aktiv ist, berufen sich auf den Schwur von Buchenwald. Als die Häftlinge, die sich selbst befreit hatten, 1945 schworen: „Die Vernichtung des Nazismus mit seinen Wurzeln ist unsere Losung“, hatten sie auch im Sinn, die im Kapitalismus liegenden Ursachen des Faschismus zu bekämpfen. Die Verfassungsschützer machten deshalb in ihrer Verteidigung gegen Gingolds Klage klar: Wer sich auf diesen Schwur beruft, lehne die „Freiheitlich-Demokratische Grundordnung“ ab und solle sich nicht beschweren, wenn ein Spitzel Mails mitliest.

Quelle: news.dkp.de

dkp zurück

2017-09-21 08:56:49

dkp ältere Nachrichten



Theorie und Bildung:



dkp
dkp




Links:



dkp
dkpdkpdkp