








Kontrollierte Umweltverseuchung
Die Arbeiter in den Kernkraftwerken von Tokio Electric Power (Tepco) in Fukushima versuchen weiterhin, ein Leck im Reaktor 2 zu stopfen, aus dem hochradioaktiv verseuchtes Wasser in den Pazifik fließt. Vergeblich war zuerst Beton eingespritzt worden, dann verfiel das Management auf die Idee, es mit einer Mischung aus Kunststoffkleber, Zeitungspapier und Sägespänen zu versuchen. Das klingt eher nach Heimwerkerei als nach planmäßiger Katastrophenbekämpfung.
Nachdem etwa 11.000 Tonnen Kühlwasser "kontrolliert" aus der zentralen Abwasseranlage des Kraftwerks ins Meer abgelassen worden waren, ergaben Messungen im Pazifik etwa 30 bis 40 Kilometer südlich von Fukushima einen Wert von 79,4 Becquerel. Der zulässige Höchstwert beträgt 40 Becquerel. Die japanische Agentur für Nuklearsicherheit versucht zu beschwichtigen: Die Belastung mit radioaktivem Jod 131 verdünne sich immer weiter, die Werte seien nicht gesundheitsgefährdend.
Und der Betreiber Tepco ist weiterhin nicht fähig, die Lage unter Kontrolle zu bringen. Immer noch sind Brennstäbe in der Schmelze.
Nach dem Auffinden zweier Leichen im Reaktor 2 ist das Unternehmen nicht in der Lage zu erklären, warum die Körper jetzt erst gefunden worden sind. Als "sicher" gibt der Unternehmenssprecher aber an, die beiden Angestellten, 21 und 24 Jahre alt, seien am 11. März Opfer des Tsunami geworden.
Kopfgeld: bis zu 3.500 Euro pro Schicht in Fukushima
Tepco unternimmt große Anstrengungen, so genannte "Liquidatoren" zu rekrutieren, die die Arbeit in den verstrahlten Gebäuden durchführen sollen. Ein Angestellter berichtet in der japanischen Wochenzeitung "Weekly Post", das Unternehmen habe ihm 200.000 Yen (mehr als 1.600 Euro) pro Tag angeboten, wenn er sich zu der lebensgefährlichen Arbeit bereit erkläre. Nach anderen Quellen werden bis zu 3.500 Euro pro Schicht in der hochgradig verseuchten Zone bezahlt.
Karlsruhe hebt Urteil gegen Sitzblockierer auf
Sitzblockaden sind nicht zwangsläufig als Nötigung einzustufen, sondern können vom Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit gedeckt sein.
Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden. Zugrunde lag der Fall eines Kriegsgegners, der die Zufahrt zu einem US-Stützpunkt blockiert hatte.
Der Kläger war zunächst zu einer Geldstrafe wegen Nötigung verurteilt worden, legte dagegen jedoch Berufung ein. Das Frankfurter Landgericht wies die Berufung ab mit der Begründung, der Mann habe lediglich "durch gewaltsamen Eingriff in die Rechte Dritter gesteigertes Aufsehen in der Öffentlichkeit" erregen wollen. Und das, folgerten die Richter, sei nicht vom Grundrecht auf Versammlungsfreiheit gedeckt. Zudem sei die "Beeinträchtigung fremder Freiheit ein völlig ungeeignetes Mittel" gewesen, um gegen den Krieg zu demonstrieren.
Das sah Karlsruhe nun entschieden anders: Bei der Blockadeaktion handele es sich zwar im Rechtssinn um Gewaltausübung, entschied das Gericht. Bei der strafrechtlichen Beurteilung müsse jedoch berücksichtigt werden, ob die eingesetzten Mittel im Verhältnis zum Ziel als verwerflich anzusehen sind. Dies habe das Landgericht Frankfurt nicht ausreichend geprüft. Die Karlsruher Richter hoben die Verurteilung auf und verwiesen den Fall an das Landgericht zurück.
"Das Kapital hat einen Horror vor Abwesenheit von Profit ... Mit entsprechendem Profit wird Kapital kühn. Zehn Prozent sicher, und man kann es überall anwenden; 20 Prozent, es wird lebhaft; 50 Prozent, positiv waghalsig; für 100 Prozent stampft es alle menschlichen Gesetze unter seinen Fuß; 300 Prozent, und es existiert kein Verbrechen, das es nicht riskiert, selbst auf Gefahr des Galgens."
T. J. Dunning, zitiert in Das Kapital,
Band I, MEW 23, S. 788
Entschädigungslos enteignen!
Überall in Deutschland wird auf Demonstrationen und Kundgebungen ein radikaler Kurswechsel in der Atompolitik gefordert:
die Atomkraftwerke in der Bundesrepublik müssen endlich stillgelegt, der sofortige Ausstieg aus der Atomenergie durchgesetzt werden!
In Mannheim sagte am 4. April 2011 DKP-Kreissprecher Joachim Schubert u.a:
Die Betreibergesellschaft der beiden AKWs in Fukushima heißt Tepco. Sie verfügt insgesamt über eine Kraftwerksleistung von über 60.000 MW und ist damit noch größer als hierzulande RWE.
In Fukushima I sind die 6 KKW-Blöcke 40 Jahre alt. In Fukushima II (12 km weiter) sind die 4 Blöcke 29 Jahre alt. Alle 10 Fukushima-Blöcke sind mehr als einmal abgeschrieben. Sie sind reine Gelddruckmaschinen. Sie bringen täglich rund 10 Mill. Euro Profit. Im Jahr über 3 Mrd. Euro. Während ihrer gesamten Laufzeit über 100 Mrd. Euro.
Und dafür riskiert die Betreibergesellschaft alles, wie folgende Beispiele zeigen:
- 2002: der Präsident und weitere Führungskräfte der Betreibergesellschaft mussten zurücktreten, weil Sicherheitsprotokolle gefälscht wurden
- 2006: wieder tauchten gefälschte Sicherheitsprotokolle auf
- 2007: Tepco musste zugeben, dass nicht alle Sicherheitsuntersuchungen an den Blöcken in Fukushima durchgeführt wurden
- 2011: GAU an mindestens 5 Blöcken. An mindestens einem Block läuft seit zwei Woche eine langsame Kernschmelze ab.
Deshalb sagt die DKP: Wer so auf Kosten von Gesundheit und Leben der Menschen Profite macht, dem gehören nicht nur die Kernkraftwerkblöcke abgestellt. Der gehört enteignet. Das gilt auch für die Betreiber in Deutschland. Auch diese haben sich jahrzehntelang schamlos an den Stromkunden bereichert und den Atom-Müll wahllos in unsichere Lagerstätten geworfen. Statt ihnen jetzt wegen der Teilsstilllegung noch Milliarden für entgangene Gewinne nachzuwerfen, sollten auch sie entschädigungslos enteignet werden.
Bravo, Jürgen Großmann
(Jürgen Großmann ist Vorstandsvorsitzender der RWE AG)
Endlich Klartext. Klage haben Sie eingereicht, "gegen die Anordnung der Hessischen Aufsichtsbehörde vom 18. März zur einstweiligen Einstellung des Betriebs des Kraftwerks Biblis für die Dauer von drei Monaten."
Das ist doch was anderes, als dieser erbärmliche Schleimerkurs der Kanzlerin, die noch vor kurzem ihren Atomkurs als "Revolution" feierte, um nun, als das passierte, was immer passieren kann, erzählt, mit Fukushima habe das Wort Restrisiko für die ganze Welt eine neue Bedeutung.
Ja, welche denn? Unabhängig von bevorstehenden Wahlen (ja klar) gehe es hier um Verantwortung in einer Situation, die es so noch nie gegeben habe. Noch nie. Niemals.
Na, da sind Sie, Jürgen Großmann, doch aus anderem Holz. Mit der Klage stelle "RWE die Wahrung der Interessen seiner Aktionäre sicher", schreiben Sie. Ja, was sonst. Genau darum geht's. Die Interessen der Aktionäre.
Warum denn wohl sind Energiekonzerne privatisiert worden. Weil sich damit gigantisch Kohle verdienen lässt. Und womit lässt sich am meisten Kohle verdienen? Mit alten Gurken, die längst abgeschrieben sind und deren Umweltkosten sozialisiert werden. Und die, dank Ihrer lieben Angela, bis ultimo weiter laufen dürfen.
Und das soll nun plötzlich nicht mehr richtig sein, nur weil in Japan ein paar Reaktoren in die Luft geflogen sind? Wall Street ist ja auch nicht dicht gemacht worden, obwohl der Schaden, den die Zocker angerichtet haben, um Dimensionen höher lag.
Aber nicht ungerecht werden: Nach dem Crash hatte die Kanzlerin auch gefordert, dass "jedes Finanzprodukt und jeder Finanzplatz" künftig beaufsichtigt werden muss. Na? Und? Da wird sie doch jetzt mal 3 Monate fordern dürfen. Schließlich gibt es immer noch die Goldene Regel: "Wenn Du nicht mehr weiter weißt, dann gründe schnell 'nen Arbeitskreis." Hat in Stuttgart auch geholfen, heißt jetzt Ethikkommission.
Kopf hoch, Jürgen Großmann, zur Not kann man auch mit Kohle Kohle machen.
20110411_moinfo_321.pdf (204 KB)
DKP Karlsruhe