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Weg mit den Berufsverboten!

Solidarität mit Michael Csaszkóczy!

Während Politiker an Wahltagen über die Wahlerfolge von Naziparteien klagen, soll einem engagierten Antifaschisten ein Maulkorb verpasst und seine berufliche Zukunft zerstört werden. Dem Heidelberger Realschullehrer Michael Csaszkóczy wird die Einstellung in den Schuldienst des Landes Baden-Württemberg verweigert, weil er Mitglied der Antifaschistischen Initiative Heidelberg ist und sich nicht von ihr distanzieren will. Diese antidemokratische Politik richtet sich gegen alle engagierten Initiativen und Menschen in unserem Land. Deshalb müssen wir uns gemeinsam gegen die Gesinnungsschnüffelei des Verfassungsschutzes und gegen die Berufsverbotspolitik wehren. Michael Csaskóczy muss Lehrer werden! Schüler brauchen engagierte Lehrer, die im Kampf gegen Rassismus und Faschismus ein persönliches Beispiel geben.

Tradition

Berufsverbot 1878
Berufsverbot 1933
Berufsverbot 1972
Berufsverbot 2004

Viele Menschen glauben, die Politik der Berufsverbote sei längst vorbei. Ein schwerwiegender Irrtum. Mehr als 30 Jahre nach dem Ministerpräsidentenbeschluss vom 28. Januar 1972 (öffentlich bekannt als "Radikalenerlass"), sind die Opfer der Gesinnungsjustiz immer noch nicht rehabilitiert und sie haben noch keine Wiedergutmachung erhalten. Das Berufsverbot schwebt weiter als Damoklesschwert über radikalen Demokraten, Antifaschisten, Sozialisten und Kommunisten. Ein Knüppel, der je nach Bedarf von den Herrschenden hervorgeholt und geschwungen wird.

Mindestens 3,5 Millionen Beschäftigte und Bewerber für den öffentlichen Dienst wurden in der Vergangenheit durchleuchtet. Dafür lieferten die Schüffler des sogenannten "Verfassungsschutzes" das Material aus einer Datei mit 18,5 Millionen Eintragungen.

Gegen 11.000 Lehrer, Postboten, Lokomotivführer und Friedhofsgärtner wurden Berufsverbotsverfahren eröffnet. In Baden-Württemberg gab es sogar Ausbildungsverbote bei Lehramtsstudenten. 1.250 BewerberInnen wurden abgelehnt, 256 Menschen wegen ihrer Gesinnung entlassen, 2.200 mit Disziplinarverfahren überzogen. Nur die Betroffenen können ermessen, wie viel Kraft die oft jahrelangen Verfahren (das längste dauerte 27 Jahre) kosteten, wie sehr sie die Familien belasteten, was es heißt, in einem "Hexenprozess" um Beruf und Ehre kämpfen zu müssen. Von den materiellen Folgen ganz abgesehen. Von den Berufsverboten betroffen: Linke Gewerkschafter, Antimilitaristen, Pazifisten, linke Sozialdemokraten, Sozialisten, Kommunisten. Am häufigsten traf es Mitglieder der DKP und der marxistischen Jugend- und Studierendenorganisationen SDAJ und MSB-Spartakus und ihnen Nahestehende.

Die Kommunisten zu "schlagen" und damit alle, die unbequem sind zu treffen, ist hierzulande eine Praxis mit langer Tradition. Als die Friedensbewegung in den 50er Jahren mit Volksbefragungen und großen Demonstrationen gegen die Wiederbewaffnung antrat, wurde mit der ideologischen Keule der "kommunistischen Unterwanderung" gegen sie vorgegangen. Oft wurden daraus reale Polizeiknüppel und Wasserwerfer. Am 11. Mai 1952 wurde der junge Kommunist Philip Müller als Teilnehmer der Jugendkarawane gegen Wiederaufrüstung von einem Polizisten hinterrücks erschossen. Im Juni 1951 wurde die sozialistische Jugendorganisation FDJ im Westen verboten (sie hatte u.a. an der Besetzung Helgolands durch Friedensfreunde mitgewirkt und die Insel so davor gerettet, ein britischer Bombenabwurfplatz zu werden). 1956 folgte das Verbot der KPD.

Nach dem KPD-Verbot führten die Staatsanwaltschaften jährlich bis zu 14.000 Ermittlungsverfahren durch. Dabei reichte schon das öffentliche Tragen oder Verteilen von roten Nelken, das Tragen einer roten Plakette zum 1. Mai, um in die Fänge des Staatsapparates zu gelangen.

Nach Schätzungen von Experten sind in der Zeit von 1950 bis 1968 staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren gegen 150.000 bis 200.000 tatsächliche oder vermeintliche Kommunisten eingeleitet und geführt worden." (Rolf Gössner: "Die vergessenen Justizopfer des Kalten Kriegs", Hamburg 1994.) 7-10.000 wurden verurteilt. In über 2.000 Fällen wurden von den Gerichten Zuchthaus- bzw. Gefängnisstrafen von knapp einem Jahr bis über drei Jahre verhängt.

Der bekannte Strafverteidiger Heinrich Hannover schrieb im Vorwort zu Rolf Gössners Buch 1994: "Wer weiß, dass noch Menschen unter uns leben, denen Justizunrecht zugefügt worden ist, ohne dass sich der Gesetzgeber um eine Wiedergutmachung bemüht? Wer weiß, dass darunter Menschen sind, die sich, wie es im Bundesentschädigungsgesetz hieß, um das deutsche Volk verdient gemacht haben, indem sie Widerstand gegen das Hitlerregime geleistet haben, Menschen, denen zweimal in ihrem Leben Justizunrecht zugefügt worden ist, das erste Mal von Hitlers Nazijustiz und das zweite Mal von Richtern, die den Eid auf die freiheitlich-demokratische Grundordnung geleistet hatten? Und oft genug waren es Richter, deren erster Treueschwur dem Führer Adolf Hitler gegolten hatte."

Weg mit den
Berufsverboten!

Alle Spitzelakten
herausgeben &
vernichten!

Berufsverbotsopfer
rehabilitieren &
entschädigen!

Das Erinnern an diese Fakten hat nichts mit dem Hervorholen der sprichwörtlichen "ollen Kamellen" zu tun. Berufsverbote, Demokratieabbau, Gesinnungsschnüffelei, Einsatz der Strafjustiz gegen Andersdenkende gehören nicht nur zu den dunklen Seiten bundesdeutscher Geschichte - sie sind nicht bewältigt und der Hang, in politisch unruhigen und komplizierten Zeiten auf die alten "Folterinstrumente" zurückzugreifen, ist unübersehbar.

 

23.10.2004

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