Weg mit den Berufsverboten!
Solidarität mit Michael Csaszkóczy!
Während Politiker an Wahltagen über die Wahlerfolge von
Naziparteien klagen, soll einem engagierten Antifaschisten ein Maulkorb
verpasst und seine berufliche Zukunft zerstört werden. Dem Heidelberger
Realschullehrer Michael Csaszkóczy wird die Einstellung in den
Schuldienst des Landes Baden-Württemberg verweigert, weil er Mitglied der
Antifaschistischen Initiative Heidelberg ist und sich nicht von ihr
distanzieren will. Diese antidemokratische Politik richtet sich gegen alle
engagierten Initiativen und Menschen in unserem Land. Deshalb müssen wir
uns gemeinsam gegen die Gesinnungsschnüffelei des Verfassungsschutzes und
gegen die Berufsverbotspolitik wehren. Michael Csaskóczy muss Lehrer
werden! Schüler brauchen engagierte Lehrer, die im Kampf gegen Rassismus
und Faschismus ein persönliches Beispiel geben.
Tradition
Berufsverbot 1878
Berufsverbot 1933
Berufsverbot 1972
Berufsverbot 2004
Viele Menschen glauben, die Politik der Berufsverbote sei längst
vorbei. Ein schwerwiegender Irrtum. Mehr als 30 Jahre nach dem
Ministerpräsidentenbeschluss vom 28. Januar 1972 (öffentlich bekannt
als "Radikalenerlass"), sind die Opfer der Gesinnungsjustiz immer
noch nicht rehabilitiert und sie haben noch keine Wiedergutmachung erhalten.
Das Berufsverbot schwebt weiter als Damoklesschwert über radikalen
Demokraten, Antifaschisten, Sozialisten und Kommunisten. Ein Knüppel, der
je nach Bedarf von den Herrschenden hervorgeholt und geschwungen wird.
Mindestens 3,5 Millionen Beschäftigte und Bewerber für den
öffentlichen Dienst wurden in der Vergangenheit durchleuchtet. Dafür
lieferten die Schüffler des sogenannten "Verfassungsschutzes"
das Material aus einer Datei mit 18,5 Millionen Eintragungen.
Gegen 11.000 Lehrer, Postboten, Lokomotivführer und
Friedhofsgärtner wurden Berufsverbotsverfahren eröffnet. In
Baden-Württemberg gab es sogar Ausbildungsverbote bei Lehramtsstudenten.
1.250 BewerberInnen wurden abgelehnt, 256 Menschen wegen ihrer Gesinnung
entlassen, 2.200 mit Disziplinarverfahren überzogen. Nur die Betroffenen
können ermessen, wie viel Kraft die oft jahrelangen Verfahren (das
längste dauerte 27 Jahre) kosteten, wie sehr sie die Familien belasteten,
was es heißt, in einem "Hexenprozess" um Beruf und Ehre
kämpfen zu müssen. Von den materiellen Folgen ganz abgesehen. Von den
Berufsverboten betroffen: Linke Gewerkschafter, Antimilitaristen, Pazifisten,
linke Sozialdemokraten, Sozialisten, Kommunisten. Am häufigsten traf es
Mitglieder der DKP und der marxistischen Jugend- und Studierendenorganisationen
SDAJ und MSB-Spartakus und ihnen Nahestehende.
Die Kommunisten zu "schlagen" und damit alle, die unbequem sind zu
treffen, ist hierzulande eine Praxis mit langer Tradition. Als die
Friedensbewegung in den 50er Jahren mit Volksbefragungen und großen
Demonstrationen gegen die Wiederbewaffnung antrat, wurde mit der ideologischen
Keule der "kommunistischen Unterwanderung" gegen sie vorgegangen. Oft
wurden daraus reale Polizeiknüppel und Wasserwerfer. Am 11. Mai 1952 wurde
der junge Kommunist Philip Müller als Teilnehmer der Jugendkarawane gegen
Wiederaufrüstung von einem Polizisten hinterrücks erschossen. Im Juni
1951 wurde die sozialistische Jugendorganisation FDJ im Westen verboten (sie
hatte u.a. an der Besetzung Helgolands durch Friedensfreunde mitgewirkt und die
Insel so davor gerettet, ein britischer Bombenabwurfplatz zu werden). 1956
folgte das Verbot der KPD.
Nach dem KPD-Verbot führten die Staatsanwaltschaften jährlich bis
zu 14.000 Ermittlungsverfahren durch. Dabei reichte schon das öffentliche
Tragen oder Verteilen von roten Nelken, das Tragen einer roten Plakette zum 1.
Mai, um in die Fänge des Staatsapparates zu gelangen.
Nach Schätzungen von Experten sind in der Zeit von 1950 bis 1968
staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren gegen 150.000 bis 200.000
tatsächliche oder vermeintliche Kommunisten eingeleitet und geführt
worden." (Rolf Gössner: "Die vergessenen Justizopfer des Kalten
Kriegs", Hamburg 1994.) 7-10.000 wurden verurteilt. In über 2.000
Fällen wurden von den Gerichten Zuchthaus- bzw. Gefängnisstrafen von
knapp einem Jahr bis über drei Jahre verhängt.
Der bekannte Strafverteidiger Heinrich Hannover schrieb im Vorwort zu Rolf
Gössners Buch 1994: "Wer weiß, dass noch Menschen unter uns
leben, denen Justizunrecht zugefügt worden ist, ohne dass sich der
Gesetzgeber um eine Wiedergutmachung bemüht? Wer weiß, dass darunter
Menschen sind, die sich, wie es im Bundesentschädigungsgesetz hieß,
um das deutsche Volk verdient gemacht haben, indem sie Widerstand gegen das
Hitlerregime geleistet haben, Menschen, denen zweimal in ihrem Leben
Justizunrecht zugefügt worden ist, das erste Mal von Hitlers Nazijustiz
und das zweite Mal von Richtern, die den Eid auf die freiheitlich-demokratische
Grundordnung geleistet hatten? Und oft genug waren es Richter, deren erster
Treueschwur dem Führer Adolf Hitler gegolten hatte."
Weg mit den Berufsverboten!
Alle Spitzelakten herausgeben & vernichten!
Berufsverbotsopfer rehabilitieren & entschädigen!
Das Erinnern an diese Fakten hat nichts mit dem Hervorholen der
sprichwörtlichen "ollen Kamellen" zu tun. Berufsverbote,
Demokratieabbau, Gesinnungsschnüffelei, Einsatz der Strafjustiz gegen
Andersdenkende gehören nicht nur zu den dunklen Seiten bundesdeutscher
Geschichte - sie sind nicht bewältigt und der Hang, in politisch unruhigen
und komplizierten Zeiten auf die alten "Folterinstrumente"
zurückzugreifen, ist unübersehbar.
|