26.04.2024

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NSU-Prozess: »Sorge vor zuviel Aufklärung«

Nebenklagevertreter im NSU-Prozess wirft Bundesanwälten Vertuschung vor. V-Mann könnte bei Auswahl von Anschlagszielen geholfen haben. Ein Gespräch mit Yavuz Narin Interview: Christiane Mudra junge welt

Rechtsanwalt Yavuz Narin ist einer der Nebenklagevertreter im Münchner Prozess um die Mord- und Anschlagsserie des »Nationalsozialistischen Untergrunds« (NSU)

Die Bundesanwaltschaft sieht in ihrer Beweiswürdigung die Mittäterschaft von Beate Zschäpe und die Beihilfe zu neun Morden durch Ralf Wohlleben und Carsten S. bestätigt. Zugleich verteidigen die Staatsanwälte ihre Theorie einer »isolierten Vereinigung aus drei Personen« und bezeichnen Erkenntnisse zu NSU-Unterstützern an den Tatorten als »Irrlichter«. Wie beurteilen Sie das bisherige Plädoyer im NSU-Verfahren?In Hinblick auf die angeklagten Personen hat die Bundesanwaltschaft das Nötigste getan. Ihre beiläufigen Äußerungen sind hingegen völlig verfehlt und unangebracht. Zum einen wurde weder Beweis erhoben über Unterstützer und Mittäter, zum anderen war es gerade die Bundesanwaltschaft, die ihre Anklageschrift so eng gefasst und jede darüber hinausgehende Beweiserhebung verhindert hat.

Ihre Klientinnen, die Witwe und die Töchter des 2005 in München ermordeten Theodoros Boulgarides, waren bei den Plädoyers anwesend. Wie war ihre Reaktion?

Meine Mandantinnen sind natürlich erleichtert, dass dieses Mammutverfahren nun ein Ende finden soll. Aber auch sie waren irritiert über die unsachlichen Angriffe der Vertreter der Bundesanwaltschaft gegen die Anwälte der Nebenklage.

Wie erklären Sie sich diese Angriffe, nachdem gerade Ihre Beweisanträge die Anklage entscheidend gestützt haben? So etwa die Erkenntnis, dass Zschäpe im Jahr 2000 am Ausspähen einer Berliner Synagoge beteiligt war?

Ich hätte ja nicht gleich eine Liebeserklärung erwartet. Allerdings war es die Bundesanwaltschaft, die solche Erkenntnisse bewusst nicht in das Verfahren einführen wollte, obwohl der Sachverhalt der Behörde bekannt war. Die »Synagogenbesucher«, darunter der mutmaßliche V-Mann Jan Werner, hatten laut Observationsbericht des sächsischen Landesamts für Verfassungsschutz in einer Wohnung übernachtet, die der Lebensgefährtin des Chefs von »Blood and Honour« Deutschland, Stefan L., gehörte. Von diesem wissen wir seit einigen Wochen, dass er für das Bundesamt für Verfassungsschutz tätig war. Vielleicht hatte die Bundesanwaltschaft Sorge vor zuviel Aufklärung.

Im Plädoyer hieß es gleich zu Beginn, es gebe keine Anhaltspunkte für eine strafrechtliche Verstrickung staatlicher Behörden. Wie bewerten Sie dies angesichts Dutzender V-Personen im Umfeld des Trios und der Tatsache, dass die Bundesanwälte selbst das Geständnis des Beamten »Lothar Lingen« zurückhielten, der im November 2011 vorsätzlich mehr als 2.000 Aktenseiten zu V-Personen des Bundesamts für Verfassungsschutz schreddern ließ?

Die Bundesanwaltschaft hat sich ja gerade bemüht, solche Erkenntnisse zu vertuschen. Im Falle des als Terrorhelfer beschuldigten Jan Werner hat sie noch 2014 – angeblich aus Versehen – Beweismittel vernichtet. Im Falle des Verfassungsschutzbeamten Lothar Lingen hat sie im Prozess Anträge der Nebenklage mit der Begründung diskreditiert, es hätten sich keine Anhaltspunkte für ein vorsätzliches Handeln des Mannes ergeben. Erst durch den Untersuchungsausschuss des Bundestags erfuhren wir, dass Lingen vorsätzlich geschreddert hatte, um die Verstrickung des Bundesamts für Verfassungsschutz zu verschleiern.

Selbst der hessische Verfassungsschützer Andreas Temme, gegen den momentan wegen Falschaussage ermittelt wird, soll laut Bundesanwaltschaft 2006 rein zufällig am Tatort des Mordes an Halit Yozgat in Kassel gewesen sein.

Wenn die Bundesanwaltschaft das tatsächlich glaubt, leidet sie unter Realitätsverlust. 2014 hatte ich über einen Beweisantrag ein Dokument des hessischen Verfassungsschutzes in den Prozess eingeführt, aus dem hervorgeht, dass Temme zwei Wochen vor seiner Anwesenheit am Tatort angewiesen worden war, die »Ceska-Morde« dienstlich zu bearbeiten. Temme stritt im Prozess ab, die Dienstanweisung je gesehen zu haben. Vor wenigen Monaten tauchte im hessischen Untersuchungsausschuss das Original auf. Von Temme persönlich gegengezeichnet!

Wären solche Erkenntnisse nicht verfahrensrelevant gewesen?

Die Anklage wäre dadurch nicht gefährdet gewesen. Unabhängig davon hat die Nebenklage immer wieder versucht, entsprechende Beweisanträge einzubringen. So etwa zum V-Mann Ralf Marschner aus Zwickau, der Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt in seiner Abrissfirma beschäftigt und Autos angemietet hatte, die an zwei Tattagen nach München und Nürnberg gefahren sind, wo die Morde an Herrn Kilic und Herrn Özüdogru verübt worden waren.

Marschner ist seit 2013 trotz neuer Erkenntnisse nicht vernommen worden.

Jedenfalls liegen uns keine Vernehmungen vor. Die Bundesanwaltschaft führt aber angeblich weitere Ermittlungsverfahren, zu denen wir nichts erfahren.

Gegen acht weitere mutmaßliche NSU-Unterstützer, darunter der V-Mann Thomas Starke und der mutmaßliche V-Mann Jan Werner, wird noch ermittelt. Was sind Ihre Erwartungen?

Ich erwarte davon angesichts des bisherigen Verhaltens der Bundesanwaltschaft die Einstellung der Verfahren beziehungsweise deren kontrollierte Verjährung.

Was ist Ihre Gesamtschau auf die vier Jahre NSU-Prozess im Hinblick auf den angestrebten Rechtsfrieden?

Mit der dogmatischen Ausblendung offenkundiger Verstrickungen von V-Personen und Verfassungsschützern handelt die Bundesanwaltschaft verantwortungslos. Sie muss sich daher nicht wundern, dass das Vertrauen in die Sicherheitsbehörden – nicht nur der Opfer, sondern der gesamten Bevölkerung – erodiert. Gleichzeitig sehe ich in dem Verhalten einen Freifahrtschein für Neonazis und andere Schwerkriminelle, die sich ermutigt fühlen dürften, dem NSU nachzueifern. Das ist ein nicht hinnehmbares Sicherheitsrisiko.

Lesen Sie auch: Freunde und Helfer (Fertig ist die Bundesanwaltschaft mit ihrem mehrtägigen Schlussvortrag vor der Sommerpause im NSU-Prozess nicht mehr geworden. Zuletzt befasste sie sich mit den Angeklagten Ralf Wohlleben und Carsten S..)

Quelle: news.dkp.de

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2017-08-20 17:57:10

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